Ein Junktim, auch Junktimklausel, nennt man in der Rechtswissenschaft die Bestimmung einer Rechtsnorm, dass eine im Rang unter ihr stehende Rechtsvorschrift eine bestimmte Regelung nur in Verbindung mit einer anderen Regelung treffen darf. Ein bekanntes Beispiel ist die Junktimklausel in Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG, wonach eine Enteignung „nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen“ darf, „das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt“.
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Wort | Synonyme |
Junktim | Junktimklausel |