[1] : Als Eingangsformel gerichtlicher Entscheidungen, insbesondere von Urteilen, werden häufig feststehende Phrasen verwendet, die sich je nach Land und Zeit, teilweise auch je nach Gericht, unterscheiden.
Als Eingangsformel gerichtlicher Entscheidungen, insbesondere von Urteilen, werden oder wurden benutzt: Im Namen des Volkes: Mehrzahl der deutschen Gerichte
Im Namen des Deutschen Volkes: Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Formulierung wird in der Praxis des Gerichts aber aufgrund ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit nicht verwendet.
Im Namen des Freistaats Bayern: Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Im Namen des Reichs: Reichsgericht und Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich
Im Namen des Rechts: deutsche Gerichte in der Besatzungszeit
Im Namen der Republik: österreichische Gerichte
Im Namen von Fürst und Volk: liechtensteinische Gerichte.
Au nom du peuple français : französische Gerichte