Interventionsklage - DDDEasy

Wortinformationen

Artikel: die
Wort: Interventionsklage
Typ: Substantiv
Silbentrennung: In•ter•ven•ti•ons•kla•ge
Plural: die Interventionsklagen
Duden geprüft:     Interventionsklage Duden   Interventionsklage Wiktionary
PowerIndex: 3
Häufigkeit: 2 von 10
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Interventionsklage Definition

Bedeutung - Interventionsklage

[1] Klage eines Dritten gegen eine Zwangsvollstreckung  

Interventionsklage Wiki

Die Drittwiderspruchsklage stellt einen Rechtsbehelf des deutschen Zwangsvollstreckungsrechts dar. Sie ist im achten Buch der Zivilprozessordnung (ZPO) in § 771 bis § 774 geregelt und dient der Verteidigung von Rechten Dritter im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Sie wurde für Fälle entwickelt, in denen ein Gläubiger das Vermögen seines Schuldners vollstreckt, etwa indem er eine Sache pfänden und verwerten lässt. Hierbei besteht die Gefahr, dass der Gerichtsvollzieher auf einen Gegenstand zugreift, an dem einem Dritten ein Recht zusteht. Dies trifft beispielsweise zu, wenn ein Gläubiger eines Mieters die Zwangsvollstreckung in die Mietsache des Vermieters betreibt. Dass die Mietsache nicht im Eigentum des Mieters steht, hindert die Durchführung der Zwangsvollstreckung nicht. Um zu verhindern, dass die Mietsache im Rahmen der Zwangsvollstreckung verwertet wird, muss der Vermieter gegen die Durchführung der Zwangsvollstreckung vorgehen. Dies kann er mithilfe der Drittwiderspruchsklage machen, indem er bei dem Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung erfolgt, beantragt, dass die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt wird. Mehr lesen

Konjunktion

Singular
Nominativ die Interventionsklage
Akkusativ die Interventionsklage
Dativ der Interventionsklage
Genitiv der Interventionsklage
Plural
Nominativ die Interventionsklagen
Akkusativ die Interventionsklagen
Dativ den Interventionsklagen
Genitiv der Interventionsklagen