[1] Vor Gericht : Anfechtung, Appellation, Berufung [2] : Ein Rechtsbehelf ist ein in einem Verfahren rechtlich zugelassenes Gesuch, mit dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden darf, damit diese aufgehoben oder geändert wird.
Ein Rechtsbehelf ist ein in einem Verfahren rechtlich zugelassenes Gesuch, mit dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden darf, damit diese aufgehoben oder geändert wird.
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Wort | Synonyme |
Rechtsbehelf | Rechtsmittel |
Rechtsbehelf | Abhilfe |