[1] Amtssprache: Unterbringung von Personen, die eigentlich nicht dazu berechtigt sind; Zustand, der durch die Unterbringung einer nicht berechtigten Person entsteht
Fehlbelegung bezeichnet eine Bettenbelegung mit einem Patienten in einem Krankenhaus, die nicht mehr notwendig ist, siehe Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
eine Bettenbelegung in einem nicht korrekten Bereich, insbesondere in der Psychiatrie und dem Maßregelvollzug
eine Nutzung einer öffentlich geförderten Mietwohnung ("Sozialwohnung"), ohne dass die Voraussetzungen noch zutreffen, siehe Fehlbelegungsabgabe
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