[1] Amtssprache: monatliche Zahlung, die ein nicht zum Bewohnen einer Sozialwohnung berechtigter Mieter zusätzlich zur Miete zu leisten hat
Die Fehlbelegungsabgabe ist eine Abgabe, die ein Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) in Deutschland an eine Stadt oder Gemeinde entrichten muss, wenn seine finanziellen Voraussetzungen sich soweit verbessert haben, dass die Wohnung ihm eigentlich nicht mehr zusteht. Es gibt je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen.
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