Unternehmenssitz - DDDEasy

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Wort: Unternehmenssitz
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Un•ter•neh•mens•sitz
Duden geprüft:     Unternehmenssitz Duden  
Kompositum:

Unternehmen

- [WIKI] Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des Ã...

Sitz

[1] ein Platz, der so gestaltet ist, dass sich Personen darauf setzen, sich dort niederlassen können   [2] ein bestimmter Ort   [3a] ein Ort, an dem sich die Verwaltungszentrale einer Körperschaft, einer Institution befindet beziehungsweise der aktenkundige Registrierungseintrag (oder Ähnliches) gemacht worden ist   [3b] Deutschland, Gesellschaftsrecht: ein Ort, den der Gesellschaftsvertrag (einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung) beziehungsweise die Satzung (einer Aktiengesellschaft) bestimmt, in der Regel der Ort, wo die Gesellschaft einen Betrieb hat oder wo sich die Verwaltung befindet oder die Verwaltung geführt wird.   [4] ein herrschaftliches Anwesen; Ort an dem man wohnt   [5] ein Mandat in einem Organ   [6] Art und Weise, wie jemand sitzt   [7] Art und Weise, ob/wie etwas passt  
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Unternehmenssitz Definition

Bedeutung - Unternehmenssitz

[1] Unternehmen : Hauptgeschäftssitz, Hauptgeschäftsstelle, Hauptniederlassung  

Unternehmenssitz Wiki

Nach deutschem Recht liegt zivilrechtlich der Sitz einer juristischen Person gemäß § 24 BGB am Sitz der Verwaltung des Vereins, der Gemeinschaft oder der Gesellschaft. Mit dem Sitz wird auch der allgemeine Gerichtsstand der juristischen Person festgelegt.
Nach Art. 54 AEUV (Niederlassungsfreiheit) wird der Sitz durch die Satzung der juristischen Person bestimmt. Diese Voraussetzung ist an die deutsche juristische Person nach § 57 Abs. 1 BGB zwingend geknüpft. Der Sitz kann für die juristische Person frei im Rechtsgebiet ihrer Begründung gewählt und verändert werden und wird umgangssprachlich auch als Unternehmenssitz bezeichnet. Nach deutschem Recht ist also der Sitz der juristischen Person der Regelung für den Wohnsitz einer natürlichen Person nachempfunden. Mehr lesen

Synonyme für "Unternehmenssitz"

Wort Synonyme


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Unternehmenssitz Unternehmensstandort
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