Waldgenossenschaft - DDDEasy

Wortinformationen

Artikel: die
Wort: Waldgenossenschaft
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Wald•ge•nos•sen•schaft
Duden geprüft:     Waldgenossenschaft Duden  
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DER: 13 Ausnahmen Beispiele
DIE: 879
DAS: 1 Ausnahmen Beispiele
Kompositum:

Wald

- [WIKI] Wald (Waldung) im alltagssprachlichen Sinn und im Sinn der meisten Fachsprachen ist ein Ausschnitt der Erdoberfläche, der mit Bäumen bedeckt ist und die eine gewisse, vom Deutungszusammenhang abhängige Mindestdeckung und Mindestgröße überschreitet. Die Definition von Wald ist notwendigerweise vage und hängt vom Bedeutungszusammenhang (alltagssprachlich, geographisch, biologisch, juristisch, ökonomisch, kulturell …) ab. Präzisere Definitionen decken jeweils nur einen Teil des Bedeutung...

Genossenschaft

- [WIKI] Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen beziehungsweise juristischen Personen, deren Ziel der Erwerb oder die wirtschaftliche beziehungsweise soziale Förderung ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb ist.
PowerIndex: 3
Häufigkeit: 2 von 10
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Kategorien: Forstwesen
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Waldgenossenschaft Wiki

Unter Waldgenossenschaften ist die Zusammenfassung von althergebrachten Waldnutzungsrechten zu verstehen. Es handelt sich dabei um sogenannte Waldgenossenschaften alten Rechts, z. B. den Haubergs-, Mark- und Niederwaldgenossenschaften wie z. B. der Hohen Mark. Bei ihnen handelt es sich um altrechtliche bereits bestehende Körperschaften, Genossenschaften oder Gemeinschaften, die sich nicht in bürgerlich-rechtliche oder gesellschaftsrechtliche Formen unserer Zeit einfügen lassen. Sie sind entweder selbst Waldeigentümer oder Inhaber alter Waldnutzungsrechte, die gemäß Art. 83 und 164 des Einführungsgesetzes zum BGB nach früherem Landesrecht weiter gelten. Sie sind überwiegend keine juristischen Personen, sondern regeln ihre äußeren Angelegenheiten als Personenmehrheit. Im Innenverhältnis haben sie aber häufig – abweichend vom BGB – eine körperschaftliche Verfassung, die einen dauerhaften Bestand der Mitglieder gewährleistet. Hinsichtlich des Eigentums am Wald kommen alle denkbaren Formen vor: Miteigentum, Gesamthandeigentum und Eigentum nach Bruchteilen. Entscheidend für diese Arten der Waldgenossenschaften ist die tradierte Bindung ihrer Mitglieder im Innenverhältnis. Selbstverständlich können solche Genossenschaften heute – nach Inkrafttreten des BGB – nicht mehr neu begründet werden. Mehr lesen

Phrasen mit "Waldgenossenschaft"

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