Lebenspartnerschaftsgesetz - DDDEasy

Wortinformationen

Artikel: das
Wort: Lebenspartnerschaftsgesetz
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Le•bens•part•ner•schafts•ge•setz
Plural:
Duden geprüft:     Lebenspartnerschaftsgesetz Duden   Lebenspartnerschaftsgesetz Wiktionary
Kompositum:

Leben

- [WIKI] Das Wort Leben bezeichnet zum einen die Organisations- bzw. Prozessform, die allen Lebewesen gemeinsam ist und die sie von lebloser Materie unterscheidet. Zum anderen bezeichnet es die Gesamtheit der Lebewesen in einem abgegrenzten Gebiet. Was Leben bzw. ein Lebewesen ist, wird – in der modernen Biologie wie schon bei Aristoteles – nicht über einzelne Eigenschaften, einen bestimmten Zustand oder eine spezifische Stofflichkeit definiert, sondern über eine Menge von Aktivitäten, die zusamme...

Partnerschaft

- [WIKI] Unter einer Partnerschaft versteht man eine gleichzeitig sexuelle und soziale Gemeinschaft zwischen zwei Menschen. Sie ist eine häufig untersuchte Zweierbeziehung. Als moderner Oberbegriff bezeichnet der Ausdruck seit den 1970er Jahren alle auf Dauer angelegten sexuellen Beziehungen, und zwar ohne Ansehen der Rechtsform der Beziehung und ohne Ansehen der sexuellen Orientierung und der Haushalts- und Wohnverhältnisse der Beteiligten. Der Begriff „Partnerschaft“ kann also umfassen: Ehen, ein...

Gesetz

- [WIKI] Unter Gesetz versteht man einerseits inhaltlich (materiell) alle abstrakt-generellen Rechtsnormen, die menschliches Verhalten regeln und andererseits formell jeden im verfassungsmäßig vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommenen Willensakt der Gesetzgebungsorgane eines Staates.
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Lebenspartnerschaftsgesetz Wiki

de
Lebenspartnerschaftsgesetz
ru
Гражданские партнёрства в Германии

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglichte von August 2001 bis einschließlich September 2017 zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung). Hierbei war die sexuelle Orientierung der Personen unerheblich. Eine Lebenspartnerschaft war damals in Deutschland die einzige Möglichkeit, einer gleichgeschlechtlichen Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Die Rechtsfolgen dieses Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft wurden den Rechtsfolgen der Ehe in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten zum größten Teil nachgebildet. Zwei Menschen verschiedenen Geschlechts können eine Lebenspartnerschaft rechtlich nicht begründen; für sie war allein die Ehe das anerkannte Rechtsinstitut. Die Lebenspartnerschaft wurde umgangssprachlich auch „Homo-Ehe“ genannt. Einen Überblick zu den Regelungen der Anerkennung von Partnerschaften von Personen gleichen Geschlechts in anderen Ländern enthält der Artikel eingetragene Partnerschaft. Mehr lesen

Konjunktion

Singular
Nominativ das Lebenspartnerschaftsgesetz
Akkusativ das Lebenspartnerschaftsgesetz
Dativ dem Lebenspartnerschaftsgesetz
Genitiv des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Plural
Nominativ
Akkusativ
Dativ
Genitiv

Phrasen mit "Lebenspartnerschaftsgesetz"

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