Tatverdacht - DDDEasy

Wortinformationen

Artikel: der
Wort: Tatverdacht
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Tat•ver•dacht
Duden geprüft:     Tatverdacht Duden  
Kompositum:

Tat

[1] einmalige Handlung, die etwas Gutes oder Böses bewirkt   [2] kurz für „(mutmaßliche) Straftat“  

Verdacht

- [WIKI] Verdacht wird im Deutschen seit dem 16. Jahrhundert in der Bedeutung „Übles von jemandem denken“ verwendet. Bereits im Mittelniederdeutschen existierte jedoch der vordacht in der Bedeutung von Argwohn. Das abgeleitete Adjektiv verdächtig ist in einer älteren Schreibweise und der Bedeutung von überlegt, vorbedacht bereits im Mittelhochdeutschen belegt. In seiner heutigen, passivischen, Bedeutung von mit Verdacht behaftet ist es erst seit dem 17. Jahrhundert in Gebrauch.
Baustein von: Tatverdachts
PowerIndex: 3
Häufigkeit: 4 von 10
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Kategorien: Strafrecht
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Tatverdacht Wiki

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Tatverdacht
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Қылмыстық іс
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Քրեական գործ
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علت احتمالی
cv
Кĕтеслĕ ĕç

Tatverdacht ist ein juristischer Fachausdruck aus dem Bereich des Strafverfahrensrechtes und bezeichnet den Umstand, dass Organe der Strafverfolgungsbehörden aufgrund bestimmter Anhaltspunkte und Schlussfolgerungen annehmen, dass eine Straftat begangen wurde. Der Tatverdacht kann sich gegen Unbekannt oder gegen eine bestimmte Person richten. Je nach Beweislage ist der Verdacht unterschiedlich stark ausgeprägt und macht die betroffene Person entweder zum Tatverdächtigen oder zum Beschuldigten. Mehr lesen

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