Redaktionsstatut - DDDEasy

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Artikel: das
Wort: Redaktionsstatut
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Re•dak•ti•ons•sta•tut
Duden geprüft:     Redaktionsstatut Duden  
Kompositum:

Redaktion

- [WIKI] Redaktion (lat.: redigere, „zurückbringen/-treiben, in einen Zustand bringen“) bezeichnet die Gesamtheit der Redakteure eines Medienbetriebs, deren Büro, und ihre Tätigkeit, das Redigieren. Eine Redaktion hat die Aufgabe, Informationen in eine zur Veröffentlichung geeignete Fassung zu bringen. Die Redaktion ist die Abteilung in einem Zeitungs- oder Zeitschriftenverlag, die die journalistische Arbeit erbringt. Sie kann sich aus mehreren spezialisierten Unterabteilungen (Ressorts) zusammen...

Statut

- [WIKI] Das Statut, oft auch im Plural Statuten verwendet, bezeichnet: allgemein eine Sammlung bzw. Zusammenfassung von Rechtsnormen, siehe Kodifikation in der allgemeinen Rechtsgeschichte die Ordnungen und Regeln von Körperschaften, siehe Körperschaft einen völkerrechtlichen Vertrag, zumeist einen solchen, der eine Institution konstituiert (statuiert), siehe Statut (Völkerrecht) im internationalen Privatrecht diejenige Rechtsordnung, die zur Entscheidung in der Sache heranzuziehen ist, siehe Per...
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Kategorien: KulturrechtPresserechtRundfunkrecht
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Redaktionsstatut Wiki

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Redaktionsstatut
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Charte éditoriale

Ein Redaktionsstatut ist die juristische Fixierung der Rechte von Verlag und Redaktion (Kompetenzabgrenzung) bei Presseverlagen, aber auch zwischen Intendant (Hierarchie) und (verantwortlicher) Redaktion in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der Inhalt solcher Statute umfasst insbesondere die Einrichtung von Redaktionsvertretungen und Regelungen zur Beilegung von inhaltlichen Streitigkeiten sowie Informations-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte. Redaktionsvertretungen werden gelegentlich auch als Redakteursvertretung oder Redakteursausschuss bezeichnet. Mehr lesen

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