Beamtenrecht - DDDEasy

Wortinformationen

Artikel: das
Wort: Beamtenrecht
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Be•am•ten•recht
Plural: die Beamtenrechte
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Beamtenrecht Definition

Bedeutung - Beamtenrecht

[1] bestimmtes Recht, das einer Person im Staatsdienst zusteht   [2] : Das Beamtenrecht in Deutschland regelt das Sonderrechtsverhältnis der Beamten. Das Beamtenrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts.  

Beamtenrecht Wiki

Der Staat bzw. andere juristische Personen des öffentlichen Rechts bedürfen natürlicher Personen, um handlungsfähig zu sein. Diese Aufgabe wird vom Öffentlichen Dienst wahrgenommen. Das Beamtenrecht ist das Sonderrecht eines Teiles der natürlichen Personen des öffentlichen Dienstes. Das Beamtenrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts. Der Staat handelt nicht nur durch Beamte, sondern auch durch Beschäftigte – ehemals Angestellte und Arbeiter – vergütet nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Soldaten, geregelt im Soldatengesetz, und Richter, geregelt im Deutschen Richtergesetz. Diese Rechtsverhältnisse zählen nicht zum Beamtenrecht, obwohl vielfach Parallelen bestehen. Mehr lesen

Konjunktion

Singular
Nominativ das Beamtenrecht
Akkusativ das Beamtenrecht
Dativ dem Beamtenrecht , dem Beamtenrechte
Genitiv des Beamtenrechtes , des Beamtenrechts
Plural
Nominativ die Beamtenrechte
Akkusativ die Beamtenrechte
Dativ den Beamtenrechten
Genitiv der Beamtenrechte

Phrasen mit "Beamtenrecht"

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Übersetzung

Bedeutung Deutsch Übersetzung Sprache Artikel Aussprache
1 Beamtenrecht civil service law  en