[1] : Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das dem Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich dient. Im deutschen Recht ist das Persönlichkeitsrecht als solches nicht ausdrücklich geregelt.
Als Persönlichkeitsrecht wird ein Bündel von Rechten bezeichnet, das dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich dient. Es kann als so genanntes postmortales Persönlichkeitsrecht auch über den Tod der Person hinaus wirken.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Persönlichkeitsrecht | personal right | en | |||
Persönlichkeitsrechte | personal rights | en | |||
allgemeines Persönlichkeitsrecht | general right of privacy | en |