[1] : Das Pfandrecht ist im deutschen Zivilrecht ein beschränktes dingliches Recht. Es entsteht durch Vertrag oder kraft Gesetzes an einem Gegenstand und schützt die Durchsetzbarkeit einer Forderung vor dem Zahlungsausfall des Schuldners.
Ein Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich durch die Verwertung des verpfändeten Pfandgegenstandes befriedigen.
Wort | Synonyme |
Pfandrecht | Zurückbehaltungsrecht |
Pfandrecht | Hypothek |
Pfandrecht | Grundpfandrecht |
Pfandrecht | Grundschuld |