[1] : Die Dividendenberechtigung ist das Recht des Aktionärs auf Erhalt der Dividende als Gegenleistung für das Bereitstellen von Kapital durch den Aktionär, der am Gewinn der Gesellschaft beteiligt wird.
Die Dividendenberechtigung ist das Recht des Aktionärs auf Erhalt der Dividende als Gegenleistung für das Bereitstellen von Kapital durch den Aktionär, der am Gewinn der Gesellschaft beteiligt wird.