[1] : Mit dem Begriff Sondervotum, auch Minderheitsvotum oder Minderheitenvotum, wird die abweichende Meinung eines oder mehrerer Richter bei der Entscheidungsfindung eines Spruchkörpers bezeichnet, die mit der mehrheitlichen Auffassung nicht übereinstimmt.
Mit dem Begriff Sondervotum, auch Minderheitsvotum oder Minderheitenvotum, wird die abweichende Meinung eines oder mehrerer Richter bei der Entscheidungsfindung eines Spruchkörpers bezeichnet, die mit der mehrheitlichen Auffassung nicht übereinstimmt.