Vertragspartei - DDDEasy

Wortinformationen

Artikel: die
Wort: Vertragspartei
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Ver•trags•par•tei
Plural: die Vertragsparteien
Duden geprüft:     Vertragspartei Duden   Vertragspartei Wiktionary
Wörter, die mit "-ei" enden, haben fast immer Artikel: die.
DER: 58 Ausnahmen Beispiele
DIE: 1 090
DAS: 81 Ausnahmen Beispiele
Kompositum:

Vertrag

- [WIKI] Ein Vertrag ist eine Einigung von mindestens zwei Parteien, von denen jede eine Willenserklärung abgibt. Die Abwicklung von Rechtsgeschäften ist möglich zwischen Privatpersonen, Institutionen, Behörden oder Unternehmen. Dabei entstehen von den beteiligten Parteien aus Verbindlichkeiten. Historisch vorherrschend für die Abschließung von Verträgen ist dafür die Schriftform, in neuerer Zeit kann auch ein Mausklick am Bildschirm den rechtsverbindlichen Charakter dazu haben. Er ist üblicherw...

Partei

[1] allgemein: Gruppe von Personen, die dasselbe Ziel erreichen wollen   [2] Justiz: eine der beiden Seiten in einem Prozess, Kläger oder Beklagter   [3] Politik: dauerhafter Zusammenschluss von Personen, um gemeinsame politische Interessen verwirklichen zu können [3a] kein Plural, nur mit bestimmtem Artikel („die Partei“): oftmals Bezeichnung für die alleinherrschende Partei in einem totalitär regierten Staat (beispielsweise für die SED in der DDR oder die NSDAP im Nationalsozialismus)   [3a] kein Plural, nur mit bestimmtem Artikel („die Partei“): oftmals Bezeichnung für die alleinherrschende Partei in einem totalitär regierten Staat (beispielsweise für die SED in der DDR oder die NSDAP im Nationalsozialismus)   [4] Recht: Person, die einen Vertrag geschlossen hat   [5] Mieter in einem Mietshaus  
Baustein von: Vertragsparteien
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Vertragspartei Definition

Bedeutung - Vertragspartei

[1] Vertrag : Vertragsabschluss, Vertragsauflösung, Vertragsauslegung  

Vertragspartei Wiki

Ein Vertrag ist eine Einigung von mindestens zwei Parteien, von denen jede eine Willenserklärung abgibt. Die Abwicklung von Rechtsgeschäften ist möglich zwischen Privatpersonen, Institutionen, Behörden oder Unternehmen. Dabei entstehen von den beteiligten Parteien aus Verbindlichkeiten. Historisch vorherrschend für die Abschließung von Verträgen ist dafür die Schriftform, in neuerer Zeit kann auch ein Mausklick am Bildschirm den rechtsverbindlichen Charakter dazu haben. Er ist üblicherweise in drei Teile gegliedert: Zu Beginn werden zuerst die Vertragspartner bzw. Teilnehmer benannt, im Hauptteil werden die Willenserklärungen dargelegt, denen sich die Vertragspartner verpflichten bzw. die sich die Teilnehmer auferlegen oder das Ziel, das sie durch den Vertrag erreichen wollen. Am Ende wird per Unterschrift, Siegel etc. bestätigt, dass die Vertragspartner den Vertragstext verstanden haben und damit übereinstimmen. Mehr lesen

Konjunktion

Singular
Nominativ die Vertragspartei
Akkusativ die Vertragspartei
Dativ der Vertragspartei
Genitiv der Vertragspartei
Plural
Nominativ die Vertragsparteien
Akkusativ die Vertragsparteien
Dativ den Vertragsparteien
Genitiv der Vertragsparteien

Phrasen mit "Vertragspartei"

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