[1] : Ein Akkreditiv ist in der Außenhandelsfinanzierung ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem abstrakten Schuldversprechen eines Kreditinstituts, nach Weisungen des Auftraggebers gegen Vorlage bestimmter Dokumente innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Zahlung
Das Akkreditiv ist in der Außenhandelsfinanzierung ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Verpflichtung eines Kreditinstituts, nach Weisungen des Auftraggebers bei Vorlage bestimmter Dokumente innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Zahlung an einen bestimmten Zahlungsempfänger zu leisten.
Wort | Synonyme |
Akkreditiv | Beglaubigungsschreiben |
Akkreditiv | Kreditbrief |