Praxisgebühr - DDDEasy

Wortinformationen

Artikel: die
Wort: Praxisgebühr
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Pra•xis•ge•bühr
Duden geprüft:     Praxisgebühr Duden  
Kompositum:

Praxis

[1] nur Singular: die tatsächliche Ausübung   [1a] in den Sozialwissenschaften, Plural Praktiken: Summe von (sozialen, kulturellen) Handlungen und Handlungsgewohnheiten   [2] Plural Praxen: Geschäftsräume eines Arztes oder Juristen   [3] umgangssprachlich, nur Singular: Geschäftszeiten eines Arztes oder Juristen   [4] Erfahrung, die durch [1] gewonnen oder errungen wird/wurde   [5] : Die Praxisgebühr ist die Bezeichnung für eine von 2004 bis Ende 2012 erhobene Zuzahlung in Höhe von 10 Euro, die die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland bei Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuchen sowie im kassenärz  

Gebühr

[1] Wirtschaft: eine Geldsumme, die für eine Dienstleistung oder die Benutzung einer Sache zu entrichten ist; das Zugebühren   [2] die Ehre, die einem seinem Stande nach gebührt; das Sichgebühren   [3] : Die Praxisgebühr ist die Bezeichnung für eine von 2004 bis Ende 2012 erhobene Zuzahlung in Höhe von 10 Euro, die die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland bei Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuchen sowie im kassenärz  
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Praxisgebühr Definition

Bedeutung - Praxisgebühr

[1] : Die Praxisgebühr ist die Bezeichnung für eine von 2004 bis Ende 2012 erhobene Zuzahlung in Höhe von 10 Euro, die die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland bei Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuchen sowie im kassenärz  

Praxisgebühr Wiki

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Praxisgebühr

Die Praxisgebühr ist die Bezeichnung für eine bis Ende 2012 erhobene Zuzahlung in Höhe von 10 Euro, die die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland seit 2004 bei Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuchen sowie im kassenärztlichen Notdienst einmal im Quartal (Vierteljahr) entrichten mussten. Sie kam unmittelbar den Krankenkassen zugute. Sie wurde deshalb auch Kassengebühr genannt. Ab 1. Januar 2013 entfiel die Praxisgebühr ersatzlos. Mehr lesen

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