Übermaßverbot - DDDEasy

Wortinformationen

Artikel: das
Wort: Übermaßverbot
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Über•maß•ver•bot
Duden geprüft:     Übermaßverbot Duden  
Kompositum:

über

[1] oberhalb liegend (Antwort auf die Frage „wo?“)   [2] sich oben, oberhalb von etwas, bewegend (Antwort auf die Frage „wohin?“)   [3] eine Zeitspanne ausdrückend   [4] sich durch etwas bewegend, etwas passierend   [5] übertragen: auf etwas/jemanden gerichtetes Handeln: von   [6] übertragen: bezeichnet einen Mittler: durch, mit Hilfe von   [7] lautend auf genau (nicht mehr als, siehe Adverb hierunter)  

Maß

[1] Einheit, in der etwas gemessen wird   [2] genormter Gegenstand, mit oder an dem etwas gemessen wird; auch eine Norm im übertragenen Sinne, zum Beispiel für Moral   [3] Plural: gemessene Größe; auch in übertragenem Sinne für die Kurven einer Frau   [4] Abstufung einer Intensität  

Verbot

- [WIKI] Ein Verbot ist eine Anweisung zur Unterlassung einer Handlung. Diese Anweisung kann in Regeln, Richtlinien, Befehlen oder Rechtsnormen näher definiert sein, letztere etwa als gesetzliches Verbot. Vergleichbare Begriffe können – je nach Sachzusammenhang – Tabu, Bann, Interdikt oder Prohibition darstellen. Als Gegensatz kommen Erlaubnis und Gebot in Frage. Verbote beschränken die Freiheit und die Autonomie einer Person beim Entscheiden bzw.
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Übermaßverbot Wiki

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Übermaßverbot

Das Übermaßverbot ist ein von Peter Lerche geprägter rechtswissenschaftlicher Begriff, der sich ursprünglich auf die Gesetzgebung und ihre inhaltlichen Anforderungen bezog. Darüber hinaus wird das Übermaßverbot heute allgemein als Maß für die Angemessenheit staatlichen Handelns verwendet, etwa bei staatlichen Eingriffsrechten oder bei Abwägungs- und Ermessensentscheidungen. Mehr lesen

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