[1] kurze Inhaltsangabe in Form einer Aufschrift oder einer an den Anfang eines Schriftstücks gestellten Bezeichnung der Sache [2] deutsches Prozessrecht: Urteilskopf, dessen Inhalt sich je nach Gerichtsbarkeit nach § 313 I Nr. 1, 2 ZPO, § 117 II Nr. 1, 2 VwGO, § 105 II Nr. 1, 2 FGO, § 136 I Nr. 1, 2, 3 SGG oder § 275 StPO richtet
Das Rubrum ist die einem Schriftstück vorangestellte kurze Zusammenfassung seines Inhalts, im einfachsten Fall eine Betreffzeile. Ein Rubrum dient ganz allgemein dazu, den nach ihm folgenden Inhalt schon am Anfang richtig einordnen zu können. Bei amtlichen Gebührenbescheiden oder Rechnungen ist im Rubrum neben dem Betreff auch die Rechtsgrundlage aufgeführt.
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Wort | Synonyme |
Rubrum | Betreff (Brief) |
Rubrum | um was es geht |
Rubrum | Überschrift |