[1] Versprechen : Bürgschaft, Kontrakt, Obligation [2] : Verpfändung ist im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers.
Verpfändung ist im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers.
Wort | Synonyme |
Verpfändung | Pfand |
Verpfändung | Unterpfand |
Verpfändung | Versatz |
Verpfändung | Sicherungsübereignung |