[1] Raum oder Zimmer, das einen bestimmten Zweck erfüllt [2] kleiner Wohnraum, früher oft für aristokratische Räume verwendet [3] Biologie, Medizin: durch Scheidewände abgetrennter Hohlraum eines Organs [4] Technik: für bestimmte Vorgänge vorgesehener Raum [5] Waffentechnik: Patronenlager [6] Bergbau: durch Abbau entstehender Raum [7] Jägersprache: bestimmter Raum im Tierbau [8] Verfassungsrecht: an der Gesetzgebung beteiligte Körperschaft [9] Recht: aus mehreren Richtern bestehendes Organ der Rechtsprechung [10] historische Zentralbehörden einer landesherrlichen Finanz- und Liegenschaftsverwaltung [11] öffentlich-rechtliche berufsständische Körperschaft [12] Raum, in dem sich der Tabak bei einer Tabakspfeife befindet
[1] Recht: Besitz, Eigentum [2] Ländereien mit Wohn- und Nutzgebäuden, größerer Hof [3] etwas von Wert, auch als Mittel der Bedürfnisbefriedigung [4] Schifffahrt: Tauwerk bei Segelschiffen [5] Versandware
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Kammergut Wiki
de Kammergut
pl Dobra kameralne
et Lauamõis
Das Kammergut ist ein veralteter Rechtsbegriff, der das Eigentum von Königen, Kaisern oder Fürsten beschrieb. Mehr lesen
Dabei näherte sich der Dichter dem adligen Kammergut auf verschlungenen Pfaden, wobei er die köstlichsten Ausblicke auf die Wiesen und Gärten jenseits der rauschenden Ilm genoss.
Gosau gehörte nicht mehr zum Erzbistum Salzburg, sondern wurde kaiserliches Kammergut.
Die in diesem "Kammergut" vorkommenden Bodenschätze oder landwirtschaftlichen Erträge gehörten direkt diesem Landesherren und dienten zur Deckung seiner Lebenskosten.
Als Kammergut war das »fürstliche Kleinod des Salzsiedens« kaiserliches Eigentum und bildete ein gegen die Außenwelt abgeschlossenes Territorium.
Man baute sie 1822 in Laußnitz, weil es dort große Wälder und ein Kammergut gab.
Ein "Kammergut" war ein unmittelbarer beweglicher oder unbeweglicher (z. B. eben ein Land, eine Region) Besitz eines Landesherren.