[1] Recht, Gerechtigkeit : Güterabwägung, Rechtsangleichung, Rechtsansicht [2] : Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, der einen mehr oder weniger präzisen und eindeutigen gesetzlichen Inhalt besitzt.
Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, der einen mehr oder weniger präzisen und eindeutigen gesetzlichen Inhalt besitzt.