[1] Rechtfertigung : Alibi, Berufung, Beschwerde [2] : Die Gegenvorstellung ist ein formloser Rechtsbehelf in Deutschland. Die Gegenvorstellung wendet sich an die Behörde, die einen zu beanstandenden Verwaltungsakt erlassen, eine Entscheidung getroffen oder ein Handeln veranlasst hat mit dem Ziel, den Verwalt
Die Gegenvorstellung ist ein formloser Rechtsbehelf in Deutschland. Die Gegenvorstellung wendet sich an die Behörde, die einen zu beanstandenden Verwaltungsakt erlassen, eine Entscheidung getroffen oder ein Handeln veranlasst hat mit dem Ziel, den Verwaltungsakt / die Entscheidung / die Handlung nochmals auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Sie kann grundsätzlich gegen jedes Tun oder Unterlassen einer Behörde erhoben werden.