Leistungsschutz - DDDEasy

Wortinformationen

Artikel: der
Wort: Leistungsschutz
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Leis•tungs•schutz
Duden geprüft:     Leistungsschutz Duden  
Kompositum:

Leistung

[1] allgemein: gezielte Handlung, die zu einem bestimmten Ergebnis beziehungsweise der Lösung einer Aufgabe führt   [2] Physik: verrichtete Arbeit pro Zeit   [3] Sport: im Sinne von [2] im Radsprint, Radsport, Rudern und der gleichen; bei anderen Sportarten im weiteren Sinn, nämlich von größeren erzielten Höhen, Weiten, Geschwindigkeiten oder höheren anderen Wertungen   [4] Recht: die bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens   [5] Rechnungswesen: Ergebnis der betrieblichen Faktorkombination   [6] Wirtschaft: Zahlung, zum Beispiel eine Versicherungsleistung   [7] Rechnungswesen: eine Arbeitsleistung, zum Beispiel Mehrdienstleistung (österreichischer Ausdruck für Mehrarbeit von Beamten)  

Schutz

- [WIKI] Als Schutz wird eine Aktion oder eine Vorkehrung gegen eine Bedrohung, gegen eine Unsicherheit oder mögliche unangenehme Ereignisse bezeichnet. Ein Schutz bietet Sicherheit, insbesondere: vor Gewalt oder Krieg, siehe Verteidigung und Friedenspolitik vor Einbruch oder Diebstahl vor Witterung vor Krankheit vor Unfällen vor Licht und Lärm, siehe Lärmschutz, Augen- und Ohrenschutz vor rechtlichen Folgen, siehe Rechtsschutz vor Beschädigung von Sachen
PowerIndex: 5
Häufigkeit: 4 von 10
Wörter mit Endung -leistungsschutz: 1
Wörter mit Endung -leistungsschutz aber mit einem anderen Artikel der : 0
Kategorien: GewerblicherRechtsschutz Urheberrecht
85% unserer Spielapp-Nutzer haben den Artikel korrekt erraten.

Leistungsschutz Wiki

Der Wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz gibt einem Unternehmen das Recht, sich dagegen zu wehren, dass ein anderes Unternehmen die Leistungen oder den Ruf des erstgenannten Unternehmens "unlauter" ausbeutet. Der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz ist für Deutschland in § 4 UWG geregelt. Der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz ergänzt den Gewerblichen Rechtsschutz. Das UWG beschreibt Rechtsverletzungen, gegen die auf der Grundlage von Spezialgesetzen, wie denen des Patentrechts, Markenrechts oder des Urheberrechts, nicht vorgegangen werden kann. Als Teil des Wettbewerbsrechts wird dieser Schutz auch ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz genannt. Mehr lesen

Phrasen mit "Leistungsschutz"

Mehr