Das Gesinde bezeichnet die zu häuslichen Arbeitsleistungen verpflichteten (Deputatgesinde) oder verdingten (Hausgesinde) Dienstboten eines Grund- oder Gutsherrn. Der Ursprung des Begriffes liegt in althochdeutsch gisind „Gefolgsmann“, d. h. im eigentlichen Sinne „derjenige, der den gleichen Weg hat“.
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