[1] : In Deutschland wird das Vereinsregister nach der Vereinsregisterverordnung im Rahmen des Registerrechts bei den Amtsgerichten geführt.
In Deutschland wird das Vereinsregister (VR) nach der Vereinsregisterverordnung (VRV) im Rahmen des Registerrechts bei den Amtsgerichten geführt. In das Vereinsregister werden alle nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gebildeten Vereine (Vereinsrecht) eingetragen, die dies beantragen. Vereine, die bereits vor Inkrafttreten des BGB bestanden haben, werden nicht in das Vereinsregister aufgenommen.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Vereinsregister | register of associations | en |