[1] : Das Verhältnis der Mitglieder des vormals regierenden Hauses Zollern untereinander regelt seit alters her die Familie in eigenen Urkunden, Verträgen und Hausgesetzen. Herausragend sind dabei: Hausvertrag der fränkischen Linie von 1341, Verfügung Burggraf
Als Hausgesetz, Hausordnung oder Hausvertrag bezeichnet man Regelungen, die sich Familien des Hochadels gaben, um familien- und vermögensrechtliche Fragen zu regeln. Der Grund dafür ist, dass in den meisten Monarchien das staatliche Recht den Hochadel berechtigte, seine Angelegenheiten autonom zu regeln.
Wort | Synonyme |
Hausgesetz | Hausvertrag |
Hausgesetz | Hausordnung |