- [WIKI] Jagd (auch Weidwerk oder Waidwerk) ist das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen, Erlegen und Aneignen von Wild durch Jäger. Jagdwesen ist die Bezeichnung für die Gesamtheit aller jagdlichen Dinge. Unerlaubte Jagd bezeichnet man als Wilderei.
Jagdwilderei ist übrigens, sollten die Täter gefasst werden, kein Kavaliersdelikt: In einfachen Fällen drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen – zum Beispiel wenn die Tat nachts begangen wird – bis zu fünf Jahren.
Auch deshalb sind die Angeklagten gestern erneut wegen Jagdwilderei in einem besonders schweren Fall verurteilt worden.
Zwei Jahre nach dem Verschwinden eines Mufflons aus dem Revier nahe der Autobahn hat das Bückeburger Amtsgericht gestern gegen beide Männer hohe Geldstrafen wegen Jagdwilderei verhängt.
Es könnte sonst der Tatbestand der Jagdwilderei erfüllt sein.
Der Mann muss sich nun wegen Verstößen gegen das Tierschutz- und das Naturschutzgesetz verantworten sowie wegen Jagdwilderei.
Auf eigene Faust einfangen dürfen genervte Anwohner die Tiere nicht, denn das wäre Jagdwilderei.
Wer dagegen verstößt begeht eine Straftat — Jagdwilderei.
Nötig gewesen wäre indes nicht mal ein Schuss: Für eine Verurteilung wegen Jagdwilderei reicht das Nachstellen.
Wegen Verdachts der Jagdwilderei ermittelt derzeit der Polizeiposten Ammerbuch.
Für eine Verurteilung wegen Jagdwilderei reicht bereits das Nachstellen.
Gegen den 43-Jährigen werde wegen Verstößen gegen das Tier- und Naturschutzgesetz sowie Jagdwilderei ermittelt.
Kleile hat nun Anzeige gegen unbekannt wegen Jagdwilderei erstattet.
Allerdings auch vermeidbar: Natürlich habe jeder das Begehungsrecht im Wald, meint er, aber sobald ein Hund einem Wildtier nachstelle und dieses reiße, sei das Jagdwilderei und somit eine Straftat.
«Jagdwilderei kann nach Paragraf 292 Strafgesetzbuch mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldbuße geahndet werden», sagt der Meininger Staatsanwalt Thomas Waßmuth.
Die Delikte reichen vom Hühnerdiebstahl bis zur 20-fachen Jagdwilderei.
Wegen eines besonders schweren Falles der Jagdwilderei und Tierquälerei wird gegen einen unbekannten Fallensteller ermittelt, der in Falkenstein in der Straubinger Straße eine Tellereisenfalle vermutlich zum Marderfang aufgestellt hatte.
In weniger als einem halben Jahr hätten die jungen Leute zwischen 17 und 21 Jahren mehr als 60 Straftaten begangen: vom einfachen Hühnerdiebstahl bis hin zur Jagdwilderei.
Für „völlig abwegig“ hält den Vorwurf der Jagdwilderei auch Röckemanns Kollege Frank Seeger.