[1] : Fischereirecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Fischerei betreffen. Daneben versteht man auch das konkrete subjektive Recht, ein bestimmtes Gewässer oder einen bestimmten Gewässerabschnitt zu befischen.
Fischereirecht bezeichnet je nach Zusammenhang die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Fischerei betreffen, oder das subjektive Recht, ein bestimmtes Gewässer oder einen bestimmten Gewässerabschnitt zu befischen.