Gläubigerschutz - DDDEasy

Wortinformationen

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Wort: Gläubigerschutz
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Gläu•bi•ger•schutz
Duden geprüft:     Gläubigerschutz Duden  
Kompositum:

Gläubiger

- [WIKI] Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das auf credere ‚glauben‘ zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt demnach seinem Schuldner, dass dieser die Schuld (geschuldete Leistung) erbringen wird. Im Schuldrecht wird als Gläubiger bezeichnet, wer von einem anderen, dem Schuldner, eine Leistung fordern kann (§ 241 Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird als Schuldverhältnis bezeichnet.

Schutz

- [WIKI] Als Schutz wird eine Aktion oder eine Vorkehrung gegen eine Bedrohung, gegen eine Unsicherheit oder mögliche unangenehme Ereignisse bezeichnet. Ein Schutz bietet Sicherheit, insbesondere: vor Gewalt oder Krieg, siehe Verteidigung und Friedenspolitik vor Einbruch oder Diebstahl vor Witterung vor Krankheit vor Unfällen vor Licht und Lärm, siehe Lärmschutz, Augen- und Ohrenschutz vor rechtlichen Folgen, siehe Rechtsschutz vor Beschädigung von Sachen
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Kategorien: Rechtspflege Prozeßrecht
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Gläubigerschutz Definition

Bedeutung - Gläubigerschutz

[1] : Unter Gläubigerschutz werden alle präventiven Regelungen verstanden, die den tatsächlichen und potenziellen Gläubiger vor dem Ausfall seiner Forderungen in der Insolvenz des Schuldners bewahren sollen.  

Gläubigerschutz Wiki

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Gläubigerschutz

Unter Gläubigerschutz werden alle präventiven Regelungen verstanden, die den tatsächlichen und potenziellen Gläubiger vor dem Ausfall seiner Forderungen in der Insolvenz des Schuldners bewahren sollen. Mehr lesen

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