[1] Saal in einem Kloster, in dem Versammlungen der klösterlichen Gemeinschaft abgehalten werden [2] Gebäudefunktion: Der Kapitelsaal – kurz das Kapitel, manchmal auch Kapitelhaus – ist die Versammlungsstätte einer klösterlichen Gemeinschaft. Auch der Versammlungsraum eines Domkapitels und eines Kollegiatstifts wird als Kapitelsaal bezeichnet.
Der Kapitelsaal – kurz das Kapitel, manchmal auch Kapitelhaus – ist die Versammlungsstätte einer klösterlichen Gemeinschaft. Auch der Versammlungsraum eines Domkapitels und eines Kollegiatstifts wird als Kapitelsaal bezeichnet. Oft liegt der Kapitelsaal im Ostflügel der Klausur und ist vom Kreuzgang aus zu erreichen.
|
|