[1] : Als Nennleistung wird die vom Hersteller angegebene Leistung eines Geräts, einer Anlage, mithin eines elektrischen Verbrauchers oder eines anderen Energiewandlers bezeichnet, die diese umsetzen oder generieren können.
Als Nennleistung wird die vom Hersteller angegebene („genannte“) Leistung eines Geräts, einer Anlage, mithin eines elektrischen Verbrauchers oder eines anderen Energiewandlers bezeichnet, die diese umsetzen (aufnehmen) oder generieren (abgeben) können.