[1] geistlicher,zur Verteidigung des Glaubens, zur Krankenpflege und für andere karitative Zwecke von Kreuzfahrern gegründeter Orden [2] : Ein Ritterorden ist eine durch Ordensregeln verfasste Gemeinschaft von Rittern mit dem Hauptzweck einer ideellen oder karitative Aufgabe. Das ursprüngliche Ideal lag im "monachus et miles" der sich im Orden einem christlichen Zweck widmet.
Die ersten geistlichen Ritterorden sind während der Kreuzzüge entstandene Ordensgemeinschaften, die ursprünglich zu Schutz, Geleit, Pflege der Pilger ins Heilige Land und Verteidigung der heiligen Stätten gegen den Islam gegründet wurden.
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