Zeugenbeweis - DDDEasy

Wortinformationen

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Wort: Zeugenbeweis
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Zeu•gen•be•weis
Duden geprüft:     Zeugenbeweis Duden  
Kompositum:

Zeuge

- [WIKI] Als Zeuge wird eine natürliche Person bezeichnet, die zu einem aufzuklärenden Sachverhalt eigene Wahrnehmungen bekunden kann (Zeugnis ablegen). Zeugen sind bei der Aufklärung von Sachverhalten zum Beispiel durch Ordnungs-, Strafverfolgungs- und andere Behörden und durch Gerichte von Bedeutung. Für die Aufnahme einer Urkunde, die Errichtung eines Nottestaments oder bei Ritualen oder Zeremonien (z. B. Trauungen) kann erforderlich oder üblich sein, dass Personen als Zeugen anwesend sind.

Beweis

[1] Jura, Mathematik: die Darlegung der Richtigkeit oder der Unrichtigkeit einer Aussage oder eines Urteils mittels empirischer oder logischer Methoden   [2] Logik: eine nach festgelegten Regeln durchgeführte Ableitung   [3] : Der Zeugenbeweis ist die häufigste und zugleich fehleranfälligste Form der Beweiserhebung im gerichtlichen Verfahren. Gegenstand des Zeugenbeweises ist grundsätzlich die Erklärung eines Zeugen über eigene sinnliche Wahrnehmungen.  
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Kategorien: Rechtspflege Prozeßrecht
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Zeugenbeweis Definition

Bedeutung - Zeugenbeweis

[1] : Der Zeugenbeweis ist die häufigste und zugleich fehleranfälligste Form der Beweiserhebung im gerichtlichen Verfahren. Gegenstand des Zeugenbeweises ist grundsätzlich die Erklärung eines Zeugen über eigene sinnliche Wahrnehmungen.  

Zeugenbeweis Wiki

Der Zeugenbeweis ist die häufigste und zugleich fehleranfälligste Form der Beweiserhebung im gerichtlichen Verfahren. Es handelt sich bei dem Beweis durch ein Zeugnis um einen Strengbeweis. Die Art seiner Erhebung ist in verschiedenen Verfahrensformen unterschiedlich geregelt und unterliegt natürlich auch in den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen unterschiedlichen Regelungen. Die Rechtslage in Deutschland ist folgende: Mehr lesen

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