[1] Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten (meist souveräne Staaten, aber auch Internationale Organisationen) [2] : Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten, dessen Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird.
Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten, dessen Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Völkerrechtssubjekt | subject of international law | en | ||
1 | Völkerrechtssubjekt | sujet de droit international | fr |