Hinausgehen - DDDEasy

Wortinformationen

Artikel: das
Wort: Hinausgehen
Typ: Substantiv
Auch zu sehen: hinausgehen (unregelmäßiges Verb) , das Hinausgehen (Substantiv) hinausgehen Mehr
Kompositum:

gehen

[1] sich schreitend, schrittweise fortbewegen [a] in eine veränderte Lebenssituation eintreten   [1a] in eine veränderte Lebenssituation eintreten   [2] einen Ort oder eine Zusammenkunft verlassen   [3] mit einem abhängigen Infinitiv eines Verbs: einen anderen Ort aufsuchen, um dort die mit dem anderen Verb beschriebene Handlung auszuführen   [4] funktionieren / funktionsfähig sein   [5] mit einer Vorrichtung als Subjekt: die diesem eigene, charakteristische Aktion ausführen   [6] viel gekauft werden   [7a] sich räumlich erstrecken   [7b] irgendwohin führen   [8] [bereits] im Gange sein, (abgeschlossene Vorgänge:) dauern   [9] (der Teig beim Backen): sich in der Ruhephase beim Gärprozess befinden, aufgehen, gären   [10] akzeptabel sein, erlaubt sein, einen Rahmen einhalten   [11] funktionieren, machbar sein   [12] Aussage treffen über das Wohlbefinden oder den Gesundheitszustand   [13] (Computer) auf etwas gehen: den Mauszeiger auf etwas bewegen und ggf. anklicken oder öffnen   [14] etwas geht auf jemanden: (kurz für:) Etwas geht auf jemandes Rechnung.   [15] eine Beschäftigung oder Stelle aufgeben, kündigen   [16] mit Ortsergänzung: sich (durch eine Menge oder einen Körper) wellenartig fortpflanzen   [16b] Spezialisierung mit Ruck   [17] (planmäßig) abfahren, ablegen, abfliegen   [18] eine partnerschaftliche Beziehung beenden (Spezialisierung von [2])   [19] mit einer bestimmten Bekleidung oder Ausstattung herumlaufen oder an die Öffentlichkeit oder zu einem Zielort gehen   [20] irgendwo hineinpassen oder hindurchgehen (häufig negativ)   [21] einen (mehr oder weniger) definierten oder vorgeschriebenen Verlauf haben (oft als Frage: wie geht das (nochmal) …?)   [22] ein persönliches Geschmacksurteil abgeben zu etwas (Variante von [11])   [23] reflexiv, sich gehen lassen: undiszipliniertes Verhalten zeigen, unbeherrscht sein   [24] in Berichten über Dritte (beschönigend, scherzhaft oder schadenfroh): jemanden gegen seinen Willen aus dem Amt oder vom Arbeitsplatz entfernen – oft so, dass es wie ein freiwilliger Abgang aussieht  •  Für diese Bedeutung fehlen Referenzen oder Belegstellen.  
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Hinausgehen Definition

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