[1] Straßenverkehr, umgangssprachlich: (in D: eingeschränktes Halteverbot) das Verbot mit Kraftfahrzeugen auf bestimmten Flächen zu parken [2] Straße : Ampel, Ampelanlage, Ampellicht
Das Parkverbot ist eine Verkehrsregel, die das Parken von Straßenfahrzeugen in bestimmten Zonen des öffentlichen Verkehrsraums untersagt. In der Schweiz ist die amtliche Bezeichnung Parkierungsverbot und umgangssprachlich Parkierverbot. Es ist „schwächer“ als das Haltverbot und wird durch die Überwachung des ruhenden Verkehrs kontrolliert.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Parkverbot | parkeringsförbud | sv | ||
1 | Parkverbot | zákaz parkování | cs | ||
Parkverbot | parking prohibition | en |