[1] : Ein Vollstreckungstitel ist in der Bundesrepublik Deutschland eine amtliche Urkunde, in der die rechtliche Anordnung zu einer bestimmten Zahlung bzw. zu einer bestimmten Handlung, Duldung oder Unterlassung enthalten ist.
Ein Vollstreckungstitel ist in der Bundesrepublik Deutschland eine amtliche Urkunde, in der die rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung erfolgt. Ohne Titel ist keine Zwangsvollstreckung möglich.