[1] Bestrafung : Strafenkatalog, Strafhöhe, Strafminderung [2] : Im deutschen Strafrecht dient die Strafzumessung einer schuldangemessenen Bestrafung. Das Gericht wägt dabei die für und gegen den Täter sprechenden Tatumstände gegeneinander ab, um den Strafrahmen auszufüllen und eine bestimmte Strafe, das Strafmaß, fest
Strafmaß, auch Strafzumessung oder Strafbemessung steht für: allgemein die Höhe (Strafhöhe) einer gerichtlichen oder behördlichen Buße, siehe Strafe #Strafmaß
|
|