[1] : Haftungsbeschränkung ist in der Rechtswissenschaft die Verminderung der Haftung durch Milderung des Sorgfaltsmaßstabs und/oder Begrenzung des Haftungsumfangs.
Haftungsbeschränkung ist in der Rechtswissenschaft die Verminderung der Haftung durch Milderung des Sorgfaltsmaßstabs und/oder Begrenzung des Haftungsumfangs.