[1] Prozessrecht: Notwendigkeit, sich als Partei in einem Gerichtsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, so dass nur der Rechtsanwalt postulationsfähig ist und nur er wirksam Prozesshandlungen vornehmen kann; im deutschen Recht etwa in § 78 I ZPO für Zivilsachen oder in § 114 I FamFG in Familiensachen [2] Vor Gericht : Aktenlage, Aktenzeichen, Anwaltszwang
Unter Anwaltsprozess versteht man im Zivilprozess in Deutschland ein gerichtliches Verfahren, bei dem sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen, d. h., sie können ohne diese Vertretung den Prozess weder als klagende noch als beklagte Partei führen und werden in der mündlichen Verhandlung behandelt, als wenn sie nicht erschienen wären. Nur beim jeweiligen Gericht zugelassene Rechtsanwälte sind postulationsfähig, um dort wirksame Prozesserklärungen abgeben zu können.
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Wort | Synonyme |
Anwaltszwang | Anwaltserfordernis |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Anwaltszwang | przymus adwokacki | pl | m |