[1] Recht: Vertrag, der ein bestehendes Rechtsverhältnis beiderseitig aufhebt, besonders im Arbeitsrecht die beidseitige Beendigung des Arbeitsvertragsverhältnisses [2] : Durch einen Aufhebungsvertrag wird ein Schuldverhältnis beendet. Es handelt sich neben der durch Zeitablauf oder Bedingungseintritt selbständig eintretenden oder durch einseitige Ausübung eines Gestaltungsrechts um eine dritte Art der Vertragsbeendigung.
Durch einen Aufhebungsvertrag wird ein Schuldverhältnis einvernehmlich beendet. Darüber hinaus werden in dem Aufhebungsvertrag oft auch weitere Modalitäten geregelt, die im Zusammenhang mit der Beendigung stehen. Der Aufhebungsvertrag als zweiseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses unterscheidet sich von der Kündigung als einseitiger Beendigung eines Vertragsverhältnisses. Aufhebungsverträge sind insbesondere im Bereich des Arbeitsrechtes verbreitet, um den für eine Kündigung im Arbeitsrecht geltenden Kündigungsschutz zu umgehen.
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Wort | Synonyme |
Aufhebungsvertrag | Auflösungsvertrag |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Aufhebungsvertrag | termination agreement | en | ||
Aufhebungsverträge | termination agreements | en |