[1] historisch: reichsunmittelbarer niederer Adliger im Heiligen Römischen Reich [2] : Reichsritter ist eine Bezeichnung für Adlige im Heiligen Römischen Reich, die Mitglieder der freien Reichsritterschaft waren. Das Präfix „Reichs-“ soll anzeigen, dass diese Adligen direkt dem König bzw.
Reichsritter ist eine Standesbezeichnung aus dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Damit bezeichnete man zum einen die Mitglieder der Reichsritterschaft, zum anderen die Inhaber des Adelstitels Ritter, sofern der Titel als Briefadel durch den römisch-deutschen Kaiser verliehen und daher im ganzen Reich gültig war.
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