[1] : Die Schickschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht, wonach der Leistungsort beim Schuldner liegt, denn seine Leistungshandlung liegt im Absenden und der Erfolgsort beim Gläubiger. Kommt die Leistung dort an, ist der Erfolg eingetreten. Erfüllt wir
Die Schickschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht, wonach der Leistungsort beim Schuldner liegt, denn seine Leistungshandlung liegt im Absenden und der Erfolgsort beim Gläubiger. Kommt die Leistung dort an, ist erfüllt.