[1] Straße : Abbiegen, Linksabbiegen, Rechtsabbiegen [2] : Unter Abbiegen versteht man im Straßenverkehr die Fahrtrichtungsänderung nach links oder rechts an Kreuzungen und Einmündungen.
Abbiegen bezeichnet die folgenden Tätigkeiten:im Straßenverkehr die Fahrtrichtungsänderung an Kreuzungen und Einmündungen, siehe Abbiegen (Straßenverkehr)
die Formveränderung eines ebenen oder geradlinigen Werkstücks, siehe Biegen
Wort | Synonyme |
abbiegen | die Fahrtrichtung ändern (Bsp.: An der nächsten Kreuzung musst du links abbiegen.) |
abbiegen | einbiegen |