Gläubigerversammlung - DDDEasy

Wortinformationen

Artikel: die
Wort: Gläubigerversammlung
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Gläu•bi•ger•ver•samm•lung
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Kompositum:

Gläubiger

- [WIKI] Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das auf credere ‚glauben‘ zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt demnach seinem Schuldner, dass dieser die Schuld (geschuldete Leistung) erbringen wird. Im Schuldrecht wird als Gläubiger bezeichnet, wer von einem anderen, dem Schuldner, eine Leistung fordern kann (§ 241 Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird als Schuldverhältnis bezeichnet.

Versammlung

[1] Ansammlung mehrerer Personen meist zu einem gemeinsamen Zweck (meist innen in Räumen)   [2] Ansammlung mehrerer Personen zum Zweck einer Kundgebung (meist draußen)   [3] : Die Gläubigerversammlung ist im deutschen Insolvenzverfahren das Willensbildungsorgan der Gläubigergemeinschaft, das die Rechte der Gläubiger gegenüber Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter und Insolvenzschuldner wahrnimmt, soweit diese nicht von einem ein  
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Gläubigerversammlung Definition

Bedeutung - Gläubigerversammlung

[1] : Die Gläubigerversammlung ist im deutschen Insolvenzverfahren das Willensbildungsorgan der Gläubigergemeinschaft, das die Rechte der Gläubiger gegenüber Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter und Insolvenzschuldner wahrnimmt, soweit diese nicht von einem ein  

Gläubigerversammlung Wiki

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Gläubigerversammlung

Die Gläubigerversammlung ist im deutschen Insolvenzverfahren das Gremium, das die Rechte der Gläubiger gegenüber Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter und Insolvenzschuldner wahrnimmt. Sie dient damit der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Gläubiger. Die Gläubigerversammlung wird vom Gericht berufen und geleitet und tagt nicht öffentlich. Bei Abstimmung ist die Stimmenmehrheit zunächst nach den Forderungsbeträgen zu berechnen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag nicht angenommen. Mehr lesen

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