[1] : Unter Ehemündigkeit versteht man die Möglichkeit, durch eigene Erklärung wirksam die Ehe einzugehen. Sie ist eine Voraussetzung zur Ehefähigkeit.
Unter Ehemündigkeit versteht man die Möglichkeit, durch eigene Erklärung wirksam die Ehe einzugehen. Sie ist eine Voraussetzung zur Ehefähigkeit.