Unter Verwaltungssprache wird einerseits die Amtssprache verstanden, die gesetzlich oder üblicherweise in Ämtern und Verwaltungen eines Landes oder Gebietes gesprochen und – noch mehr – geschrieben wird. Mitunter, etwa in einem Vielvölkerstaat, kann wahlweise eine von mehreren Verwaltungssprachen angewandt werden.
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